AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen MY PULSE
Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mitgliedschaften an allen MY PULSE Standorten. Vertragspartner des Mitglieds („der Club") ist die im Mitgliedsvertrag genannte Betreibergesellschaft des jeweiligen Standorts:
MY PULSE Kessenich, Hausdorffstraße 201, 53129 Bonn
Sport-Treff 2.0 GmbH & Co. KG, Hausdorffstraße 201, 53129 Bonn
Amtsgericht Bonn HRA 9125, vertreten durch die Sport-Treff 2.0 Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Wito Klag
MY PULSE Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 86, 53225 Bonn
Formlust 1.0 Trainingscenter UG (haftungsbeschränkt), Hausdorffstraße 201, 53129 Bonn
Amtsgericht Bonn HRB 23944, vertreten durch den Geschäftsführer Wito Klag
MY PULSE Endenich, Frongasse 34, 53121 Bonn
Formlust 1.0 Trainingscenter UG (haftungsbeschränkt), Hausdorffstraße 201, 53129 Bonn
Amtsgericht Bonn HRB 23944, vertreten durch den Geschäftsführer Wito Klag
Die Mitgliedschaft gilt für den im Mitgliedsvertrag genannten Standort. Ein Anspruch auf Nutzung anderer MY PULSE Standorte besteht nur, soweit dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart oder vom Club allgemein freigegeben ist.
1. Sprachlicher Hinweis
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. Fragen können jederzeit mit der Verwaltung schriftlich geklärt werden. Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden AGB die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.
2. Leistungen und Preise
2.1 Der Kunde ist zum Besuch des Clubs während der gebuchten Öffnungszeiten und zur Nutzung der in seinem Abo inkludierten Leistungen berechtigt.
Geschuldet ist der Zugang zum vertraglich vereinbarten Standort sowie die Nutzung der dort zum jeweiligen Zeitpunkt vorhandenen Trainingsflächen und Trainingsgeräte im Umfang des gebuchten Tarifs. Ein Anspruch auf ein bestimmtes einzelnes Gerät, ein bestimmtes Kursformat oder ein bestimmtes Zusatzangebot besteht nicht.
Zubuchbar sind zusätzliche Angebote, die der gewählte Tarif nicht inkludiert (s. Punkt 8 ADDONS) – soweit sie am jeweiligen Standort vorhanden und gebucht sind, zum Beispiel eGym, Kurse, Getränke, Sauna, Massageliege, Vakuumröhre (Vacufit), Kaffee und Tee sowie Personaltraining. Welche Angebote am jeweiligen Standort verfügbar sind, ergibt sich aus dem Aushang im Studio bzw. der Anzeige am ADDON-Terminal. Sämtliche Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Beiträge werden mittels SEPA-Lastschrift vom Konto des Kunden/Mitglieds abgebucht.
2.2 Das jährliche Erfolgspaket dient der Zurverfügungstellung des Personals für allgemeine Trainingsfragen. Außerdem beinhaltet es individuelle Trainingstestungen (Kraft/Beweglichkeit/Körperzusammensetzungsanalyse) während der Vertragslaufzeit sowie die Möglichkeit für den Kunden, speziellere Fragen in sog. Personaltrainings (PT) bis zu 4x pro Jahr mit einem Coach zu klären und sich ggf. hinsichtlich von Trainingsplanänderungen neu einweisen und beraten zu lassen. Diese Termine finden während der betreuten Öffnungszeiten auf der Trainingsfläche statt; je nach Bedarf dauert eine Einheit 10 bis 30 Minuten. Der Coach bleibt in dieser Zeit für kurze Fragen und die allgemeine Betreuung anderer Mitglieder ansprechbar. Der Kunde kann hierfür auch 1x jährlich am digitalen §20-Kurs teilnehmen.
Das Erfolgspaket wird erstmals 52 Wochen nach Vertragsbeginn abgebucht. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird der Betrag sofort und in voller Höhe fällig.
2.3 Der Transponder wird zum Welcome-Termin mit den Kundendaten programmiert und dem Kunden kostenfrei zur weiteren Nutzung zur Verfügung gestellt. Dieser Transponder (Karte oder Band) bleibt Eigentum des Clubs und muss zum Ende der Mitgliedschaft wieder zurückgegeben werden.
BEI VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DES TRANSPONDERS KANN GEGEN EINE GEBÜHR VON 10,00 EUR EIN NEUES BAND ODER EINE NEUE KARTE AUSGESTELLT WERDEN. DER VERLUST IST DEM CLUB UNVERZÜGLICH ZU MELDEN, DAMIT DER TRANSPONDER GESPERRT WERDEN KANN.
2.4 Leistungsumfänge
Die nachstehenden Beschreibungen gelten jeweils nur für die vom Mitglied gebuchten Optionen und nur, soweit die Leistung am vertraglich vereinbarten Standort angeboten wird.
- Die Auswahl Gerätetraining umfasst die Mitbenutzung sämtlicher Trainingsgeräte, die nicht elektronisch gesteuert sind.
- Die Auswahl Kurse berechtigt zur Teilnahme per Slotbuchung an den vom Club angebotenen Kursen.
- Die Auswahl eGym berechtigt zur Nutzung des vom Studio bereitgestellten eGym-Zirkels, dessen Geräte ein elektronisch gesteuertes Training ermöglichen.
- Die Auswahl Sauna berechtigt zur Nutzung des Saunabereichs während der bereitgestellten Saunazeiten.
- Das Getränke-Abo berechtigt zum Verzehr von Wasser- und Mineralgetränken aus der dazu eingerichteten Getränkezapfanlage in unbeschränkter Menge während der Trainingszeiten. Eine Mitnahme dieser Getränke oder die Weitergabe an Dritte ist vom Getränke-Abo ebenso wenig erfasst wie der Verzehr der im Bistrobereich gesondert angebotenen Getränke.
- Die Auswahl Massageliege und Vakuumröhre (Vacufit) berechtigt zu täglich je einmaliger Nutzung. Weitere Nutzungen sind kostenpflichtig möglich. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
- Die Auswahl Kaffee/Tee berechtigt zum täglich kostenfreien einmaligen Gebrauch. Die weitere Nutzung darüber hinaus ist kostenpflichtig möglich.
- Das All-Day-Long Addon berechtigt zur täglichen Nutzung zwischen 06.00 und 24.00 Uhr. Änderungen der Öffnungszeiten oder Schließungen an bestimmten Feiertagen bleiben vorbehalten und werden nicht erstattet.
Weitere, hier nicht aufgeführte Angebote können am ADDON-Terminal buchbar sein; es gelten dann die dort angezeigten Bedingungen und Preise.
Verbindliche Regeln für die Nutzung des All-Day-Long Addons
Betreute und unbetreute Zeiten: Die betreuten Zeiten sind im Studio ausgehängt und auf der Website einsehbar. Außerhalb dieser Zeiten ist kein Personal anwesend; eine Betreuung oder Aufsicht findet dann nicht statt.
Einweisung als Voraussetzung: Der Zutritt während unbetreuter Zeiten setzt voraus, dass das Mitglied zuvor in die Trainingsgeräte, das Notrufsystem und die Sicherheitsregeln eingewiesen wurde.
Verhalten während unbetreuter Zeiten: Das Mitglied nutzt ausschließlich Geräte, in die es eingewiesen wurde. Defekte oder auffällige Geräte werden nicht benutzt und unverzüglich gemeldet.
Minderjährige: Mitgliedern unter 18 Jahren ist der Zutritt während unbetreuter Zeiten nicht gestattet.
Eigenverantwortlicher Zutritt: Während betreuungsfreier Zeiten erfolgt der Zutritt in eigener Verantwortung unter Beachtung der geltenden Sicherheits- und Hausregeln. Das Mitglied ist verpflichtet, ausschließlich sich selbst Zutritt zu gewähren. Das Einlassen oder Ermöglichen des Zutritts unbefugter Dritter ist untersagt.
Haftung bei Pflichtverstößen: Verstößt das Mitglied schuldhaft gegen diese Verpflichtung, haftet es für Schäden, die dem Club hierdurch entstehen, soweit diese Schäden vorhersehbar und kausal auf den Pflichtverstoß zurückzuführen sind.
Personenschäden: Bei Personenschäden haftet das Mitglied nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung oder Freistellung des Clubs ist ausgeschlossen, soweit dieser den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig mitverursacht hat.
Haftungsbegrenzung: Die Haftung des Mitglieds ist auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt.
2.5 Änderungen des Leistungsangebots
Der Club darf einzelne Leistungen, Geräte, Kursformate und Zusatzangebote ändern, austauschen oder einstellen, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht – etwa behördliche Auflagen, Sicherheitsanforderungen, technische Gründe, der Wegfall von Lieferanten oder Kooperationspartnern oder die dauerhaft geringe Nachfrage nach einem einzelnen Angebot. Solche Änderungen sind dem Mitglied zumutbar, solange der Charakter der Mitgliedschaft und die vom Mitglied gebuchte Hauptleistung erhalten bleiben. In diesem Fall begründen sie weder ein Recht zur außerordentlichen Kündigung noch einen Anspruch auf Beitragsminderung.
Wird eine vom Mitglied gebuchte Hauptleistung dauerhaft und erheblich eingeschränkt, informiert der Club das Mitglied mindestens sechs Wochen vorher in Textform. Das Mitglied kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
Wird ein als ADDON gebuchtes Zusatzangebot eingestellt, endet allein dieses ADDON mit dem Wegfall der Leistung. Die Mitgliedschaft selbst bleibt davon unberührt.
Aus der bisherigen Verfügbarkeit eines Angebots erwächst kein Anspruch auf dessen Fortbestand. Vorübergehende Einschränkungen einzelner Angebote (z. B. Wartung, Reparatur, Umbau, Lieferengpässe) berühren den Bestand des Vertrages nicht.
3. Datenänderungen
Änderungen von Daten, z. B. des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Kunden, sind dem Club unverzüglich mitzuteilen. Für die entsprechenden Mitteilungen kann das zugeteilte Online-Kundenkonto genutzt werden.
4. Aufklärung
Der Kunde wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter des Clubs weder einschätzen noch überprüfen können, ob der Kunde medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Kunden wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
Das Mitglied ist gehalten, dem Club gesundheitliche Einschränkungen mitzuteilen, die für die sichere Durchführung des Trainings von Bedeutung sind. Eine Verpflichtung zur Angabe von Diagnosen besteht nicht.
5. Haftung
5.1 Der Club haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Club nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.
5.3 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
5.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Clubs.
5.5 Die Beschränkungen nach 5.2 bis 5.4 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mitglieds ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
5.6 Das Mitglied trainiert eigenverantwortlich. Es nutzt die Geräte bestimmungsgemäß und nur, soweit es in sie eingewiesen wurde, beachtet die Hinweisschilder und Anweisungen des Personals und meldet erkennbare Mängel unverzüglich. Verstößt das Mitglied hiergegen, ist ein daraus entstehender Schaden ihm zuzurechnen.
5.7 Der Club übernimmt keine Verwahrung eingebrachter Sachen. Wertsachen sind in den bereitgestellten abschließbaren Schließfächern zu verwahren; die Mitnahme höherer Werte wird nicht empfohlen. Die Haftung nach 5.1 bleibt unberührt.
5.8 Das Mitglied haftet für Schäden, die es schuldhaft an Einrichtungen, Geräten oder Eigentum des Clubs oder Dritter verursacht, nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Datenschutz
6.1 Der Club verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds, soweit dies für die Begründung, Durchführung und Beendigung der Mitgliedschaft erforderlich ist. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern und den Rechten des Mitglieds ergeben sich aus der Datenschutzinformation, die dem Mitglied bei Vertragsschluss ausgehändigt und unter mypulse.de/datenschutz bereitgestellt wird.
6.2 Gesundheitsbezogene Daten – etwa aus Trainings- oder Körperzusammensetzungsanalysen – verarbeitet der Club ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, ausdrücklichen Einwilligung des Mitglieds. Die Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar.
6.3 Der Club nutzt an seinen Standorten eine Videoüberwachung zum Schutz von Mitgliedern, Mitarbeitern und Eigentum. Umkleiden, Sanitär- und Saunabereiche sind davon ausgenommen. Über die überwachten Bereiche, die Zwecke, die Rechtsgrundlage und die Speicherdauer informieren Hinweisschilder am jeweiligen Erfassungsbereich sowie die Datenschutzinformation.
6.4 Werbung per E-Mail, SMS oder Telefon erfolgt nur mit gesonderter Einwilligung des Mitglieds. Unabhängig davon darf der Club die bei Vertragsschluss erhobene E-Mail-Adresse für Direktwerbung zu eigenen, ähnlichen Leistungen verwenden, solange das Mitglied dem nicht widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht wird bei der Erhebung und bei jeder Verwendung hingewiesen; der Widerspruch ist kostenfrei und formlos möglich.
7. Weitere Vertragsbedingungen
7.1 Sanktionen bei Pflichtverstößen und fristlose Kündigung
(1) Der Club ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Mitglied: eine strafbare Handlung innerhalb der Studioräumlichkeiten begeht (z. B. Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz); trotz Abmahnung gegen die Hausordnung oder Anweisungen des Personals verstößt; durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten Personen- oder Sachschäden verursacht oder die Sicherheit des Betriebes gefährdet (z. B. durch unbefugte Gewährung des Zutritts für Dritte).
(2) Vertragsstrafe: Überlässt das Mitglied sein Zugangsmedium schuldhaft einem Dritten oder verschafft es einem Nichtmitglied schuldhaft Zutritt, wird eine Vertragsstrafe fällig. Sie beträgt im erstmaligen Fall 100,00 EUR, im Wiederholungsfall 250,00 EUR und bei wiederholter oder auf Dauer angelegter Überlassung sowie bei gewerbsmäßigem Handeln 500,00 EUR je Einzelfall. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Daneben ist der Club berechtigt, das Zugangsmedium zu sperren und ein Hausverbot auszusprechen.
(3) Strafanzeige: Jeder Verstoß, der einen Straftatbestand erfüllt (insbesondere Hausfriedensbruch durch unbefugte Dritte oder Sachbeschädigung), wird konsequent zur strafrechtlichen Anzeige gebracht.
(4) Haftungsübernahme: Das Mitglied haftet im vollen gesetzlichen Umfang für alle Schäden (einschließlich Folgeschäden durch Einbruch, Feuer oder Vandalismus), die durch die schuldhafte Missachtung der Sicherheits- und Einlassregeln entstehen.
7.2 Die gegenseitigen Leistungsverpflichtungen aus diesem Vertrag können im gegenseitigen Einverständnis bei schriftlich nachgewiesener Verhinderung des Kunden aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Schwangerschaft) für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Im Falle einer solchen Aussetzungsvereinbarung verschiebt sich das zum Zeitpunkt der Aussetzungsvereinbarung bestehende nächstmögliche ordentliche Vertragsende um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit nach hinten. Die Zahlungsverpflichtung des Kunden liegt während der Aussetzungszeit bei 5,00 EUR pro Woche. Außerordentliche Kündigungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt. Rückwirkende Auszeiten können systemseitig nicht berücksichtigt werden. In eine gekündigte Mitgliedschaft kann keine Pausierung eingetragen werden. Aussetzungszeiten aufgrund persönlicher Umstände (z. B. Urlaub) sind in der Mitgliedschaft nicht vorgesehen.
7.3 Erhöht sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, erhöht sich die Trainingsgebühr um den Betrag, der auf diese Erhöhung entfällt. Sinkt der Satz, ermäßigt sich die Gebühr entsprechend.
7.4 Inflationsausgleich: Nach Ablauf der Grundlaufzeit ist der Club berechtigt, den Wochenbeitrag einmal je Kalenderjahr um bis zu 0,50 EUR anzuheben. Die Anpassung dient dem Ausgleich allgemeiner Kosten- und Preissteigerungen. Der Club ist zur Anhebung nicht verpflichtet. Er kann sie ganz oder teilweise aussetzen; aus einer nicht oder nur teilweise vorgenommenen Anpassung entsteht kein Anspruch darauf, dass auch künftig nicht angehoben wird. Die Anpassung wird dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
7.5 Der Club erhebt für Rücklastschriften 5,00 EUR pro Lastschrift. Sollten die Bankgebühren des Kontoinhabers höher ausfallen, kommt die Differenz entsprechend hinzu.
7.6 Bei schuldhaften erheblichen Verstößen gegen die vertraglichen Vereinbarungen bzw. die Hausordnung, welche zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, hat das Mitglied eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 EUR zu entrichten.
7.7 Jugendlichen unter 16 Jahren ist das Training im Freihantelbereich sowie im Functional-Bereich untersagt. Das Training findet ausschließlich zu den betreuten Zeiten an den geführten Trainingsgeräten von eGym statt sowie bei Kursbuchung unter der Aufsicht der Kursleiter.
7.8 Gebuchte Prämien und Provisionen, welche vom Club dem Mitglied gutgebucht werden, können bei Rücktritt/Kündigung nicht zur Auszahlung gebracht werden. Eigene Aufbuchungen des Kunden auf sein Bistrokonto können vor Ort bis zum Ende seiner Mitgliedschaft aufgebraucht werden. Eine Auszahlung des Betrages ist nicht möglich.
8. Buchung von Zusatzleistungen – ADDON
ADDONS sind zubuchbare Leistungen in Form eines Zusatzabos. Diese sind nur im Zusammenhang mit einer aktiven Mitgliedschaft buchbar und nutzbar. Die ADDONS werden direkt vor Ort am ADDON-Terminal abgeschlossen. Jeder Kunde authentifiziert sich durch seine Clubkarte (oder sein Transponderband) und bestätigt die Buchung ebenfalls damit. Mit der Buchung wird der Club berechtigt, nach einer entsprechenden kostenfreien Testphase die angezeigten Abobeiträge vom Bankkonto einzuziehen.
Die Abbuchung des wöchentlichen Beitrages erfolgt nach der ersten anteiligen Abbuchung immer wöchentlich mit dem Mitgliedsbeitrag. Unmittelbar nach der Bestätigung ist das gewählte ADDON aktiv und kann sofort genutzt werden. Wird das ADDON in der kostenfreien Testphase storniert, so kann es ab diesem Tag auch nicht mehr genutzt werden. Die Kündigungsfrist der ADDONS beträgt vier Wochen.
Die Leistungen der einzelnen ADDONS sind, wie die Mitgliedschaft selbst, nicht übertragbar. Beim Pausieren oder Kündigen eines ADDONS gelten die Bedingungen des Hauptabos (siehe 7.2 und 9). Sollte die Leistung nicht als ADDON zugebucht worden sein, kann diese auch einmalig in Anspruch genommen werden. Hierfür entstehen Kosten, die am Transponder angekündigt werden und erst durch Annahme des Kunden (durch Anklicken) bestätigt und akzeptiert werden.
9. Kündigung
Mitgliedschaften mit Grundlaufzeit können mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, läuft die Mitgliedschaft nach Ablauf der Grundlaufzeit auf unbestimmte Zeit weiter und kann danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Monatlich kündbare Vereinbarungen haben keine Grundlaufzeit. Sie können jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Die Kündigung kann per Post an den Club oder per E-Mail an die im Vertrag genannte Adresse erfolgen.
Bei Kündigung ist der Transponder unaufgefordert zurückzugeben. Sollte die Rückgabe nicht erfolgen, werden hierfür 12,00 EUR berechnet.
10. Streitschlichtungsverfahren / Gewährleistung
10.1 Die Beschwerdestelle des Clubs ist per E-Mail unter der im Vertrag genannten Adresse jederzeit erreichbar. Das Studio nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir trotzdem auf eine für den Kunden zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon 07851 / 795 79 40, Fax 07851 / 795 79 41, www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
10.2 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
WIDERRUFSRECHT
(1) Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, sofern die Mitgliedschaft nicht vor Ort im Club geschlossen wurde, ohne Angabe von Gründen diese Vereinbarung zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab Vertragsabschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der im Mitgliedsvertrag genannten Betreibergesellschaft (Sport-Treff 2.0 GmbH & Co. KG bzw. Formlust 1.0 Trainingscenter UG (haftungsbeschränkt)), Geschäftsführer: Wito Klag, Hausdorffstraße 201, 53129 Bonn, E-Mail: kontakt@sport-treff.de Tel. 0228-264324 mittels einer eindeutigen Nachricht (z.B. Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diese Vereinbarung zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden und entsprechend ausfüllen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachte Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
(2) Widerrufsfolgen
Wenn Sie diese Vereinbarung widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen für die Vereinbarung (Trainingsgebühr und Verwaltungsgebühr), die wir von Ihnen erhalten haben, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieser Vereinbarung bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben. Haben Sie kostenpflichtige Leistungen während der Widerrufsfrist genutzt, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag für den Zeitraum zu zahlen.
(3) Widerrufsformular
Senden Sie das korrekt ausgefüllte Formular an: die im Mitgliedsvertrag genannte Betreibergesellschaft (Sport-Treff 2.0 GmbH & Co. KG bzw. Formlust 1.0 Trainingscenter UG (haftungsbeschränkt)), Geschäftsführer: Wito Klag, Hausdorffstraße 201, 53129 Bonn, E-Mail: kontakt@sport-treff.de Hiermit widerrufe ich die von mir abgeschlossene Vereinbarung über die Nutzungsmöglichkeit von MY PULSE
Tarif abgeschlossen am
Name des Kunden
Anschrift des Kunden (Adresse, PLZ und Ort)
Datum und Unterschrift des Kunden
Die Miteinander-Regeln
Diese Regeln gelten an allen MY PULSE Standorten, soweit der jeweilige Bereich dort vorhanden ist.
Allgemein
• 1. Der Zutritt zum Club ist nur mit gültigem Clubausweis gestattet. Nichtmitgliedern unter 16 Jahren ist, aus versicherungstechnischen Gründen, der Aufenthalt auf den Trainingsflächen gänzlich untersagt.
• 2. Mitglieder unter 16 Jahren haben lediglich Zutritt zu den Kursen und dem eGym Bereich. Ihnen ist das Training im Freihantelbereich/ Fuctional und außerhalb der betreuten Zeiten untersagt.
• 3. Die Mitnahme von Glasflaschen ist nicht gestattet. Für das Sportgetränkeabo ist aus hygienischen Gründen eine Flasche mit extra breitem Rand oder ein verschließbarer Becher notwendig.
• 4. Für den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen. Die Spinde werden abends nach Betriebsschluss geleert.
• 5. Für die Parkgarage besteht nur während der Öffnungszeiten eine Parkgenehmigung.
• 6. Jedes Mitglied und jeder Gast sollte sich immer so verhalten, dass andere Anwesende weder im Training, noch bei der Entspannung beeinträchtigt oder gestört werden.
Trainingsfläche & Kursraum
o 7. Das Betreten der Trainingsflächen mit Straßen- bzw. Outdoor-Turnschuhen ist untersagt.
o 8. Taschen und Beutel gehören grundsätzlich in die Schließfächer.
o 9. Aus Hygienegründen ist während des Trainings immer ein Handtuch als Unterlage auf allen Polstern und Matten zu verwenden. Das gilt auch für den Kursbereich.
o 10. Ausdauergeräte und/oder Kraftgeräte nach Gebrauch vom Körperschweiß reinigen.
o 11. Das Training in Unterhemden oder weit ausgeschnittenen Muskelshirts ist nicht gestattet.
o 12. Hanteln und Gewichte sind nach Gebrauch wieder in die entsprechenden Ablagen und Ständer zurückzustellen.
o 13. Kurse dürfen nur mit entsprechendem Abo und Slotbuchung besucht werden.
Sauna
o 14. Die Sauna ist nur mit entsprechendem Abo zugänglich.
o 15. Aus Hygienegründen immer ein großes Handtuch unter den Körper legen.
o 16. Bei gefärbten Haaren den Kontakt mit Wand und Liegen vermeiden.
o 17. Vor dem Saunieren unbedingt Duschen.
o 18. Während der Menstruation ist das Saunieren aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
o 19. Rasuren unter den Duschen sind aus hygienischen Gründen strikt untersagt.
o 20. Keine Liegen im Saunabereich reservieren.
o 21. In textilfreien Bereichen sind Smartphones mit Kamera nicht gestattet.
o 22. Die Sauna ist 15 Minuten vor ihrer Schließung zu Verlassen.
Ein respektvoller Umgang miteinander sollte selbstverständlich sein. Den Anweisungen der Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Bei gravierenden Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Club vor, die Mitgliedschaft vorzeitig zu beenden. Zur Sicherheit unserer Mitarbeiter wie Kunden haben wir ein Videoüberwachungssystem installiert auf das wir im Rahmen der Datenschutzrichtlinien zugreifen können. Vielen Dank!
§1. Die Mitgliedschaft: die vertragliche Laufzeit beginnt mit dem vereinbarten Beginn der Mitgliedschaft (Nutzungsbeginn). Wird die Mitgliedschaft nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grundlaufzeit gekündigt, läuft sie auf unbestimmte Zeit weiter und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
§2. Das Startpaket ist zum Mitgliedschaftsbeginn (Vertragsbeginn) fällig.
§3. Inflationsausgleich: nach Ablauf der Grundlaufzeit kann der Wochenbeitrag einmal je Kalenderjahr um bis zu 0,50 € angehoben werden. Diese Anpassung dient dem Ausgleich allgemeiner Kosten- und Preissteigerungen und kann ganz oder teilweise ausgesetzt werden. Es gilt Ziffer 7.4.
§4. Der Schüler- und Studententarif gilt bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres nach jährlicher Einreichung der Immatrikulationsbestätigung (Kopie des Schülerausweises o.ä. Nachweis). Wird dieser nicht erbracht, erhöht sich der Beitrag auf den normalen Jahrestarif (das entspricht plus 3,00 €/p.W.). Ebenso der Inflationsausgleich. Die Laufzeit, Verlängerung und Kündigung bleiben hiervon unberührt.
§5. Partnermitgliedschaft: kündigt einer der Partner die Mitgliedschaft im MY PULSE Fitness u. Physio (by Formlust 1.0 Trainingscenter UG), so steigt der Grundbeitrag des verbleibenden Partners wieder auf den Single-Tarif (das entspricht plus 2,00 €/p.W.).
§6. Familienmitgliedschaft gilt für 3 Personen, die im gleichen Haushalt leben.
§7. Erfolgspaket: dieses wird mit 99,00 € jährlich 1x (erstmals 52 Wochen nach Vertragsbeginn) fällig. Es beinhaltet die regelmäßigen Trainingstermine durch einen Coach, die Körperzusammensetzungsanalysen sowie den digitalen §20-Präventionskurs, der nach erfolgreicher Teilnahme bei der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse zur Bezuschussung eingereicht werden kann.
§8. Einzugstag: dieser erfolgt montags jeweils 14-tägig rückwirkend. Gerät der Kunde schuldhaft mit mindestens vier Beitragsbuchungen in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Beiträge der Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Für jede nicht eingelöste Lastschrift wird dem Kunden 5,00 € zzgl. der Gebühren seiner Bank berechnet.
§9. Hausordnung und Datenschutz: mit meiner Unterschrift akzeptiere ich die Hausordnung (s. Anlage) und den Datenschutz der Formlust 1.0 Trainingscenter UG Marke: MY PULSE Fitness & Physio (https://mypulse.de/datenschutz/).
§10. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
§1 Pünktlichkeit
Bitte komm pünktlich zu deinem Termin. Am besten 10min vorher.
§2 Umziehen
Zieh dich bitte schon vor der Behandlung um und schließ deine Wertsachen im Schließfach ein, damit wir mehr Zeit für die Therapie nutzen können.
§3 Einverständniserklärung
Mit Beginn der Behandlung erklärst du dich bereit, deine Unterschrift zu leisten. Wir dürfen bei Bedarf Kontakt zu Ärzten aufnehmen, um einen optimalen Austausch zu gewährleisten.
§4 Terminabsage
Es kann immer mal etwas dazwischenkommen. Bitte informiere uns mindestens 24 Stunden vorher, falls du deinen Termin absagen musst. Bei kurzfristigen Absagen behalten wir uns vor, den Termin gemäß §615 BGB in Rechnung zu stellen.
§5 Rezeptgebühr
Physiotherapeutische Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen. Für gesetzlich Versicherte ist eine Eigenbeteiligung von 10,00 € plus 10 % des Rezeptwerts üblich. Falls du eine Befreiungskarte hast, bring sie bitte mit.
§6 Gültigkeitsdauer & Rezeptunterbrechung
Eine Verordnung muss vor deinem ersten Termin vorliegen und ist 28 Tage nach Ausstellungsdatum gültig. Die Behandlung darf nicht länger als 4 Wochen unterbrochen werden. Beachte bitte, dass sich diese Fristen ändern können und wir sie aus abrechnungstechnischen Gründen einhalten müssen.